Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit Ihrer Buchung bekunden Sie Ihre Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von k3 Stadtführungen Münster und erklären sich mit diesen ausdrücklich einverstanden.
1. Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit k3 Stadtführungen Münster, Inhaber Lars Köllner, im Folgenden k3 Stadtführungen Münster genannt.
2. Anmeldung und Buchung Jede Anmeldung und Buchung erfolgt ausschließlich zu den zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von k3 Stadtführungen Münster. Buchungen können grundsätzlich mündlich oder schriftlich erfolgen. Sie werden mit einer schriftlichen Bestätigung von k3 Stadtführungen Münster verbindlich. Die Anmeldung von Einzelpersonen zu Offenen Führungen wird mit dem Erwerb eines Teilnahmetickets verbindlich.
3. Teilnahme und Durchführung k3 Stadtführungen Münster verpflichtet sich, die bestätigten Führungen bei jedem Wetter durchzuführen, sofern die Sicherheit der Teilnehmer nicht gefährdet erscheint. Im Falle einer Gefährdung liegt die Entscheidung für eine Durchführung der Veranstaltung bei dem jeweiligen Mitarbeiter von k3 Stadtführungen Münster vor Ort.
4. Preise Die jeweiligen Preise können den einzelnen Leistungsbeschreibungen entnommen werden. Bei individuellen Buchungen ist die von k3 Stadtführungen Münster schriftlich bestätigte Preisangabe verbindlich.
5. Bezahlung Die Bezahlung erfolgt per Rechnung und Vorkasse. Ausnahmen von der Vorkasse-Regelung bedürfen der schriftlichen Bestätigung von k3 Stadtführungen Münster. Bei der Buchung ist eine gültige Rechnungsadresse anzugeben.
6. Umbuchungen und Stornierungen Eine Umbuchung oder Stornierung Ihrer Führung ist bis eine Woche vor dem vereinbarten Führungstermin kostenfrei. In solchen Fällen werden bereits geleistete Honorare entsprechend erstattet bzw. angerechnet. Danach bieten wir Umbuchungen des Treffpunktes oder der Uhrzeit (bis zu zwei Stunden) für 20,00 EUR an. Bei einer späteren Absage berechnen wir 50% des Honorars, bei Absagen am Tag der Führung oder bei Nichterscheinen das volle Honorar.
7. Wartezeiten Die Mitarbeiter von k3 Stadtführungen Münster sind verpflichtet, bei Nichterscheinen der Teilnehmer von gebuchten Führungen eine Wartezeit von 20 Minuten einzuhalten. Die Führungsdauer gebuchter Führungen verkürzt sich der Wartezeit entsprechend. Erscheint eine Gruppe nach 20 Minuten nicht an dem vereinbarten Treffpunkt gilt die Veranstaltung als durch den Kunden abgesagt. Die Anreise zum vereinbarten Termin und Treffpunkt liegt allein in der Verantwortung des Kunden. Bei Nichterscheinen des Kunden oder bei Nichtinanspruchnahme auch von Teilen der Leistungen ist k3 Stadtführungen Münster berechtigt, das volle Honorar zu erheben.
8. Haftung k3 Stadtführungen Münster haftet als Veranstalter für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der vertraglich vereinbarten Veranstaltung. k3 Stadtführungen Münster haftet im Rahmen dieses Vertrages nicht für die Folgen höherer Gewalt. Der Veranstalter haftet auf Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund lediglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei eigenem vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Bei Erfüllungsgehilfen als Leistungsträgern ist jegliche Haftung ausgeschlossen. k3 Stadtführungen Münster haftet nicht für Unfälle oder Schäden verursacht durch oder an Personen während der Tour. Der Stadtführer haftet nur für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. Der Kunde haftet für jeden Schaden an von ihm oder von Teilnehmern seiner Gruppe während der Tour mitgeführten Gegenständen und den Verlust mitgeführter Gegenstände. k3 Stadtführungen Münster haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden (z.B. Ausstellungsbesuche, Bahn- oder Busfahrten, Mietfahrräder usw.). Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen hat der Kunde keinen Erstattungsanspruch. k3 Stadtführungen Münster haftet nicht für Leistungen, die als Fremdanbieterleistungen (Museumsbesucht, Hotelunterbringung, Bewirtung, Taxi-, Bus, und Bahnfahrten usw.) vermittelt werden. Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen k3 Stadtführungen Münster ist ausgeschlossen. Dies betrifft Ansprüche aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit der Durchführung und Abwicklung des Vertrages sowie aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche des Kunden durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig.
9. Fahrradmietbedingungen 9.1 Alleiniger Vertragspartner von k3 Stadtführungen Münster ist ausschließlich der in der Buchung angegebene Mieter, der mit der Buchung zugleich die Haftung für alle ein Mietfahrrad nutzenden Begleitpersonen übernimmt und für die Zahlung des fälligen (Gesamt-)Mietpreises einsteht. 9.2 Der Mietpreis für einen Tag beträgt 8,00 EUR pro Fahrrad. 9.3 Die Abholung des Fahrrades erfolgt an der Radstation Münster Hbf. (Berliner Platz 27a, 48143 Münster) durch den Mieter oder durch eine in der Buchung dazu bestimmten Person. 9.4 Bei der Abholung der Fahrräder ist der Personalausweis des Abholers vorzulegen. Kann der Abholer sich nicht ausweisen, können die Fahrräder nicht ausgegeben werden und die Leistung gilt als durch den Kunden nicht in Anspruch genommen. Die Nicht in Anspruchnahme der Mietfahrräder entbindet den Mieter nicht von der Zahlung des Mietpreises. 9.5 Der Mieter oder sein in der Buchungsbestätigung genannter Stellvertreter (Abholer) ist verpflichtet, sich vor Antritt der Fahrt von der Betriebssicherheit des ihm zur Verfügung gestellten Fahrrads nebst Zubehör zu überzeugen und das Fahrrad nur für den vorgesehenen Zweck im öffentlichen Verkehrsraum und auf gekennzeichneten Radwegen zu nutzen. Es ist verkehrssicher abzustellen und ordnungsgemäß abzuschließen. Der Mieter oder sein in der Buchungsbestätigung genannter Stellvertreter (Abholer) bestätigt mit Fahrtantritt, ausreichend in die Bedienung des Fahrrads sowie zu beachtende Sicherheitsvorkehrungen eingewiesen worden zu sein. Mit Fahrtantritt bestätigt der Mieter oder sein in der Buchungsbestätigung genannter Stellvertreter (Abholer), sich von der Mangelfreiheit des Fahrrads bzw. Zubehörs selbst überzeugt zu haben. Spätere Reklamationen von bei der Übergabe bereits erkennbaren Mängeln können nicht anerkannt werden. 9.6 Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Für die verlängerte Mietzeit (in Tagen) wird der Betrag von 8,00 EUR pro Tag nacherhoben. Bei eigenmächtiger Verlängerung der Mietzeit wird zusätzlich eine Bearbeitungspauschale von 5,00 EUR pro Fahrrad fällig. Weitere Ansprüche von k3 Stadtführungen Münster (z.B. Sicherstellung und Abholung des Fahrrads, Austausch des Fahrradschlosses etc.) bleiben hiervon unberührt. 9.7 Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrrades, gleich aus welchem Grund, scheidet eine Erstattung des anteiligen Mietpreises aus. 9.8 k3 Stadtführungen Münster haftet für Schäden, die in Folge mangelnder Betriebssicherheit des Fahrrades entstehen, nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz eines ihrer Erfüllungsgehilfen. 9.9 Im Falle eines Verkehrsunfalls oder bei einem sonstigen Schadensereignis sowie bei Abhandenkommen oder Beschädigung des Fahrrads ist hiervon sofort k3 Stadtführungen zu verständigen. Zugleich ist die nächstgelegene Polizeidienststelle zur Unfallaufnahme bzw. Erstattung einer Anzeige bei einer Straftat einzuschalten. 9.10 Der Mieter haftet k3 Stadtführungen Münster für alle an dem Mietrad nach Übergabe an ihn auftretenden Schäden, unabhängig davon, ob hierfür ein Dritter einzustehen hat. Ersatzleistungen Dritter werden angerechnet. 9.11 Im Übrigen gelten die mietrechtlichen Bestimmungen der §§ 535 ff. BGB.
10. Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist Münster.
11. Schlussbestimmung Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
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